Persönliche
Beratung

     

    * Pflichtfelder

    ** Weitere Information finden Sie in unserer Datenschutzerklärung

    Persönliche Beratung

    Als Ansprechpartner steht Ihnen unser Expertenteam gerne persönlich zur Verfügung und berät Sie kompetent in Ihren Baubelangen.

    Öffnungszeiten:
    Mo. - Do.: 08:00 - 12:00 Uhr
    Mo. - Do.: 13:00 - 17:00 Uhr
    Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr

    Jetzt anrufen
    Kontaktieren Sie uns

    Zu den Öffnungszeiten sind wir gerne für Sie telefonisch erreichbar. Ihre Mails versuchen wir innerhalb kürzester Zeit zu beantworten.

    +43 3172 2755

    office@strobl.at

    OASIS Generationenkauf: Wertanlage für Kinder und Enkelkinder

    Der OASIS Generationenkauf als zukunftsreiche Wertanlage für Kinder und Enkelkinder zum Vermögensausbau und zur Vermögenserhaltung.

    Warum Immobilien zur Vermögenserhaltung und zum Vermögensausbau nutzen?

    Immobilien werden von Eltern und Großeltern gerne als Wertanlage für ihre Kinder und Enkelkinder genutzt, weil sie auf lange Sicht kaum an Wert verlieren. Ganz im Gegenteil: In Österreich konnten in den vergangenen Jahren sogar Preisanstiege verzeichnet werden. Selbst bei einem Inflationsanstieg bzw. einer Geldentwertung ist man mit einem Sachwert wie einer Immobilie als Geldanlage für seine Kinder oder sich selbst gut dran.

    Mit dem Ziel einer Vermögenserhaltung bzw. eines Vermögensausbaus denken künftige Erblasser heute schon an morgen und legen ihr Geld für ihre Liebsten mittels Generationenkauf in Eigentumswohnungen an, wodurch Gebühren, wie zum Beispiel für die Vertragseinrichtung, die Grunderwerbssteuer oder die Eintragungsgebühr nur einmalig anfallen. Investor ist beim Generationenkauf die ältere Generation, der Kauf erfolgt jedoch gemeinsam mit der Nachfolgegeneration.

     

    Schenkung einer Immobilie bzw. vorzeitiges Erbe

    Der Generationenkauf läuft so ab, dass Eltern oder Großeltern ihren Nachkommen eine Immobilie kaufen und diese dann als Schenkung bzw. als vorzeitiges Erbe zur Verfügung stellen. Damit findet eine Vermögensübertragung an die nächste Generation statt, ohne eine Erbschafts- oder Schenkungssteuer entrichten zu müssen. Außerdem dient die Schenkung einer Wohnung oder anderer Vermögenswerte dazu, den Willen des Erblassers zu realisieren, etwaigen Erbstreitigkeiten vorzugreifen und um Vermögen im Besitz der Familie zu halten.

     

    Fruchtgenussrecht bei der Schenkung einer Wohnung

    Das Fruchtgenussrecht erlaubt dem Schenker der Wohnung, die Immobilie weiter uneingeschränkt selbst zu nutzen oder diese zu vermieten. Hier liegt auch der wesentliche Unterschied zum Wohnrecht bzw. zum Gebrauchsrecht: Der Fruchtnießer (Schenker) kann die Wohnung weiterhin ohne Einschränkungen nutzen, also auch vermieten. Damit stehen dem Fruchtnießer auch die Mieteinnahmen weiter zu. Im Gegenzug muss er die Immobilie aber weiterhin instand halten. Es empfiehlt sich, das Fruchtgenussrecht auch in das Grundbuch eintragen zu lassen, sodass es auch nach einem etwaigen Verkauf aufrecht bleibt.

     

    Die Vermögensübertragung zu Lebzeiten

    Bei einer Vermögensübertragung zu Lebzeiten – egal ob es sich um die Schenkung einer Immobilie oder Vermögenswerte wie Bargeld, Fahrzeuge oder wertvolle Sammlungen handelt –, die nach einem Todesfall gültig wird, muss für die Rechtsgültigkeit in jedem Fall ein notariell beglaubigter Schenkungsvertrag vorliegen. In diesem Vertrag können dann die individuellen Bestimmungen zwischen dem Schenker und dem Beschenkten festgehalten werden.

     

    Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Schenkung einer Eigentumswohnung?

    Der beste Zeitpunkt für die Schenkung einer Eigentumswohnung und damit der Vermögensübertragung ist, wenn der Schenker die Wertanlage für seine Kinder oder Enkelkinder kauft. Dann nämlich müssen Gebühren wie die Vertragseinrichtung oder die Grundbucheintragung nur einmalig entrichtet werden – bei Strobl Bau – Holzbau nennen wir diese unkomplizierte Vorgehensweise OASIS Generationenkauf.

    Der OASIS Generationenkauf bietet Ihnen eine Vielzahl an Vorteilen:

    • Wertsicherung bei Inflationsanstieg bzw. einer Geldentwertung
    • einmalige Gebühren (Vertragserrichtung, etc.)
    • Vermeidung zukünftig möglicher Erbschafts- und Schenkungssteuer
    • rechtliche Absicherung für die finanzierende Generation bei den monatlichen Mieteinnahmen und beim jederzeit möglichen Verkauf

    Das detaillierte Interview zum Thema Generationenkauf von unserem Geschäftsführer DI Dr. Thomas Hanin und Rechtsanwalt Mag. Christoph Korp von der Reif und Partner Rechtsanwälte OG, Experte für Immobilienrecht, finden Sie hier.

    Über diese zukunftsweisende Veranlagung beraten wir Sie gerne telefonisch unter 0664/803 63 124 oder per Mail: oasis@strobl.at.

    Persönliche Beratung

    Jetzt anfragen

    Weitere News

    Aktivität als Grundstein des Erfolgs

    Bei Strobl tut sich immer etwas! Sei es der Spatenstich für ein neues Bauvorhaben, Übergabenfeiern oder besondere Leistungen der MitarbeiterInnen. Auch wichtige Termine sollten nicht versäumt werden.

    Alle News & Termine

    Persönliche Beratung